Eingetragene Partnerschaft

Allgemein

Um Ihre Beziehung offiziell zu machen, können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie und Ihr(e) Partner(in) haben dann gegenseitig Rechte und Pflichten. Bei uns können Sie die Ehe schließen oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. In den Niederlanden können ein Mann und eine Frau, zwei Männer oder zwei Frauen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Haben Sie beide nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Und wohnen Sie beide im Ausland? Dann können Sie in den Niederlanden keine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Die Absicht, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, müssen Sie uns vorher mitteilen.

Gut zu wissen

Die Ankündigung tätigen Sie bei der Gemeinde, in der Sie die eingetragene Partnerschaft eingehen.

  • Sie und Ihr(e) Partner(in) müssen beide mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Im Vorfeld müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) verstehen, was eine eingetragene Partnerschaft bedeutet.
  • Ihre eingetragene Partnerschaft darf niemals unter Zwang zustande kommen.
  • Sie und Ihr(e) Partner(in) dürfen nicht bereits mit jemand anderem verheiratet sein oder eine eingetragene Partnerschaft führen. Eine doppelt eingetragene Partnerschaft ist in den Niederlanden nicht erlaubt.
  • Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann benötigen Sie die Erlaubnis des Kurators oder des Amtsgerichts.
  • Sie dürfen keine eingetragene Partnerschaft mit Ihrem eigenen Kind, dem Bruder, der Schwester, einem Elternteil, Großelternteil, Enkelkind, Halbbruder oder einer Halbschwester eingehen.
  • Sie müssen mindestens 2 und höchstens 4 Trauzeugen anmelden. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Zwischen der Ankündigung und der Eintragung der Partnerschaft müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können maximal bis zwölf Monate in die Zukunft planen.

Ehedispens

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht? In diesem Fall kann der Minister für Justiz und Sicherheit immer noch eine Genehmigung erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Bruder und Schwester sind. Dies wird als Ehedispens bezeichnet. 

Möglichkeiten und Standorte

In unserer Gemeinde gibt es mehrere Möglichkeiten, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen:

  • Kostenlos. Dies ist möglich, wenn mindestens einer von Ihnen in unserer Gemeinde wohnt.
  • Budget.
  • Im Ratssaal des Rathauses.
  • An einem Ort Ihrer Wahl in unserer Gemeinde.

Kostenlos

Montags um 09:00 und 10:00 Uhr können Sie kostenlos eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Dies ist nur dann möglich, wenn mindestens einer von Ihnen in unserer Gemeinde wohnhaft ist. Eine eingetragene Partnerschaft ohne Kosten ist nur der formelle Akt. Es wird keine Rede gehalten. Die eingetragene Partnerschaft wird in einem Beratungszimmer geschlossen. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen können anwesend sein. 

Budget

Sie können Ihre Partnerschaft auch zu geringeren Kosten registrieren lassen. Dies wird als eingetragene Partnerschaft der Budget-Variante bezeichnet. Wie bei einer kostenlos eingetragenen Partnerschaft erfolgt die Eintragung in einem Beratungszimmer. Es wird keine Rede gehalten. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen dürfen anwesend sein. Sie können jedoch aus mehr Tagen und Uhrzeiten wählen. Sie können Ihre Partnerschaft eintragen lassen am:

  • Montag zwischen 11:00 und 17:00 Uhr
  • Dienstag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr
  • Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr.

Eingetragene Partnerschaft im Ratssaal

Sie können Ihre Partnerschaft im Ratssaal des Rathauses eintragen lassen. Sie können den Ratssaal sofort buchen, wenn Sie uns Ihre Absicht mitteilen, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Der Termin ist endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Der Ratssaal bietet Platz für 50 Personen. 

Eingetragene Partnerschaft an einem Ort Ihrer Wahl

Sie können Ihre Partnerschaft auch an einem anderen Ort als dem Rathaus eintragen lassen. Dann müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen beziehen sich hauptsächlich auf die Sicherheit des Ortes. Für Verfügbarkeit und Kosten wenden Sie sich immer zuerst an die Stelle, an der Sie Ihre Partnerschaft eintragen möchten. 

Sie können Ihre Partnerschaft fast überall in unserer Gemeinde eintragen lassen. Dabei sind einige Voraussetzungen wichtig:

  • Der Zugang zum Platz muss öffentlich sein. 
  • Der Platz muss erreichbar sein. Der (ehrenamtliche) Standesbeamte muss das Auto gegebenenfalls parken können.
  • Der Platz muss sicher sein und die öffentliche Ordnung darf nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass der übliche Verlauf nicht gestört werden darf.
  • Es müssen verschiedene Vorrichtungen vorhanden sein. Wie Toiletten, Tische, Stühle und ein Umkleideraum.
  • Der Platz muss für den (ehrenamtlichen) Standesbeamten sicher sein.
  • Das Eingehen der Partnerschaft muss frei und friedlich stattfinden können.
  • Wollen Sie die Partnerschaft im Freien eingehen? Dann muss es eine Möglichkeit geben, diese unter eine Überdachung oder in einen Innenraum zu verlegen. 
  • Wir benötigen eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder Nutzers des Ortes. Auch wenn es um Ihr Eigenheim geht. Der Eigentümer kann die Erlaubnis über das Berechtigungsformular Eigentümer/Benutzer Trau-/Partnerschaftsort erteilen. 

Möglicherweise müssen Sie noch eine Nutzungsgenehmigung für das Gelände beantragen. Oder es muss eine Nutzungsmeldung erfolgen. Handelt es sich beispielsweise um ein Restaurant oder ein Hotel? Dann gehen wir davon aus, dass der Eigentümer eine Nutzungsgenehmigung hat. Oder dass der Eigentümer eine Meldung über feuersichere Verwendung getätigt hat. Zur Sicherheit können Sie dies am betreffenden Ort nochmals nachfragen.

Organisieren Sie eine private Party mit einem temporären Ort wie einem Zelt? Ist dieser Ort für mehr als 150 Personen gleichzeitig gedacht? Dann müssen Sie eine Nutzungsmeldung BGBOP durchführen. Die zuständige Abteilung teilt Ihnen schnellstmöglich mit, ob Ihre Nutzungsmeldung die Voraussetzungen erfüllt.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Nutzungsmeldung einreichen müssen? Sie können auch den Entscheidungsbaum ausfüllen, um zu sehen, ob dies auf Sie zutrifft.

Für eine private Feier wie z. B. die Eintragung der Partnerschaft auf einem Privatgrundstück benötigen Sie keine Veranstaltungsgenehmigung. Sie müssen ein Meldeformular ausfüllen, wenn mehr als 150 Personen gleichzeitig anwesend sind.

Standesbeamte

Wir beschäftigen Standesbeamte, die selbstständig arbeiten. Sie können sich auch für einen eigenen Standesbeamten entscheiden. Weitere Informationen zu Standesbeamten finden Sie auf der Seite Standesbeamte.

Meldung der beabsichtigten eingetragenen Partnerschaft

Sie melden Ihr Vorhaben, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, bei der Gemeinde an, in der Sie die Partnerschaft eingetragen lassen. Zwischen der Ankündigung und der Eintragung der Partnerschaft müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können höchstens bis zu 12 Monate im Voraus planen. Sie können Ihr Vorhaben, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, online melden. Dazu benötigen Sie Ihren DigiD Login-Code. In der digitalen Anfrage können Sie einsehen, welche Standesbeamten und Plätze zur Verfügung stehen. Dies ist bereits möglich, bevor Sie sich mit Ihrer DigiD anmelden.

Gerne können Sie auch einen Besuchstermin bei uns vereinbaren. Rufen Sie uns dann bitte unter (0224) 210 400 an.

Online melden

Bei der Online-Meldung teilen Sie meistens schon ein paar Informationen mit. Unter anderem:

  • Datum und Uhrzeit der eingetragenen Partnerschaft.
  • Die Trauzeugen.
  • Den Ort.
  • Den Standesbeamten.
  • Die Namensverwendung.

Sie wollen die Partnerschaft nicht im Rathaus eintragen lassen? Reservieren Sie in diesem Fall zuerst den Ort, bevor Sie die Meldung machen. Bitten Sie den Eigentümer des Ortes, das Formular Genehmigung für Eigentümer oder Nutzer des Trau-/Partnerschaftsortes auszufüllen. Wir arbeiten nur noch mit selbstständig tätigen Standesbeamten zusammen. Sie möchten die Partnerschaft an einem Ort Ihrer Wahl eintragen lassen? Oder im Ratssaal des Rathauses? In diesem Fall müssen Sie sich selbst an einen Standesbeamten wenden, bevor Sie die Meldung machen. Entscheiden Sie sich für die Variante „kostenlos“ oder „Budget“ der eingetragenen Partnerschaft? Dann können Sie sich keinen Standesbeamten aussuchen. Das regeln wir dann.

Haben Sie alle Daten eingegeben und bezahlt? Dann haben Sie eine beabsichtigte eingetragene Partnerschaft offiziell gemeldet.

Kosten

Kostenlos / Budget / Umwandlung

BeschreibungTarif 2024
Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede), Variante „kostenlos“: Montags zwischen 09.00 und 10.00 Uhrkostenlos
Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede), Variante „Budget“: Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr€ 110,80
Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Sie möchten die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe im Rahmen einer Zeremonie? Dann entsprechen die Kosten den unten unter „im Rathaus“ und „anderer Ort“ genannten Kosten.€ 27,70

Im Rathaus

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte berechnet diese selbst.

BeschreibungTarif 2024
Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr€ 312,70
Montag bis Freitag zwischen ab 17:00 Uhr€ 683,50
Samstag, Sonntag und allgemein gültige Feiertage€ 683,50

Andere Orte als das Rathaus

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte berechnet diese selbst.

BeschreibungTarif 2024
Montag bis Sonntag und allgemein gültige Feiertage€ 184,35

Eigener Standesbeamter

Die nachstehenden Beträge gelten nur, wenn Sie einen Standesbeamten wählen, der noch nicht bei Gericht beeidigt und in unserer Gemeinde noch nicht als Standesbeamter ernannt ist. Neben diesen Kosten kann ein Standesbeamter auch selbst Kosten erheben.

BeschreibungTarif 2024
Standesbeamter, der bereits in einer anderen Gemeinde bestellt und vereidigt wurde € 45,15
Standesbeamter, der noch nicht ernannt und vereidigt ist€ 324,80

Sonstige

BeschreibungTarif 2024
Familienbuch (Ehe oder Partnerschaft) € 19,50
Trauzeugen aus der Gemeinde (pro Zeuge)€ 22,50
Ehefähigkeitszeugnis€ 28,70

Weitere Informationen und Ausnahmeregeln

Eingetragene Partnerschaft mit einem nicht niederländischen Staatsbürger

Sind Sie im Ausland geboren und/oder haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? In diesem Fall muss Ihre eingetragene Partnerschaft mit Ihrer Geburtsurkunde im Melderegister eingetragen werden. Gegebenenfalls müssen Sie auch eine Erklärung abgeben, dass Sie unverheiratet sind. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Erledigen Sie dies 6 bis 12 Monate, bevor Sie eine Eheschließungsabsicht oder eingetragene Partnerschaft melden.

Besitzt einer von Ihnen nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Ist diese Person außerdem nicht im Einwohnermelderegister erfasst? Dann können Sie eine beabsichtigte Eintragung der Partnerschaft nicht online melden. Sie müssen dies schriftlich oder persönlich im Rathaus tun. In jedem Fall benötigen wir von Ihnen:

  • Die Geburtsurkunde.
  • Einen Auszug aus dem Melderegister, in dem Ihr Wohnort eingetragen ist.
  • Eine Erklärung, unverheiratet zu sein.
  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Sind alle Dokumente in Ordnung? Dann können Sie Ihre beabsichtigte Eintragung der Partnerschaft melden. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer (0224) 210 400.

Sie wohnen beide außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande? Besitzt aber mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann reichen Sie die Meldung bei der Gemeinde Den Haag ein. Die Gemeinde Den Haag leitet die Mitteilung an die Gemeinde weiter, in der Sie die Partnerschaft eintragen lassen möchten. Die Gemeinde, in der Sie Ihre Partnerschaft eintragen möchten, prüft, ob Sie ehefähig sind. Das bedeutet, dass die Gemeinde prüft, ob Sie und Ihr Partner eine eingetragene Partnerschaft nach niederländischem Recht eingehen können. Es ist daher möglich, dass nach der Meldung in Den Haag Unterlagen von Ihnen angefordert werden. Zum Beispiel eine Kopie einer Geburtsurkunde, eine Erklärung, dass Sie unverheiratet sind oder ein Auszug aus dem Melderegister. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Gemeinde Den Haag rechtzeitig benachrichtigen.

Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande? Außerdem besitzt keiner von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie in den Niederlanden keine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Regeln zum ehelichen Güterstand

Das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft hat Einfluss auf Ihr gesamtes Vermögen und Ihre Schulden, sowohl auf bestehende als auch auf zukünftige. Ab dem 1. Januar 2018 gilt automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Lesen Sie mehr dazu auf der Website der Regierung.
 

Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

Zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es einige Unterschiede:

  • Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das „Ja“-Wort. Bei einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
  • Haben Sie keine minderjährigen Kinder? Dann kann eine eingetragene Partnerschaft außergerichtlich enden. Eine Ehe muss immer vor Gericht geschieden werden.
  • Für die eingetragene Partnerschaft gilt keine Trennung von Tisch und Bett. Für eine Ehe dagegen schon.
  • Nicht alle Länder der Welt akzeptieren eine eingetragene Partnerschaft.