Eingetragene Partnerschaft
Allgemein
Um Ihre Beziehung offiziell zu machen, können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie und Ihr(e) Partner(in) haben dann gegenseitige Rechte und Pflichten. Bei uns können Sie die Ehe schließen oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. In den Niederlanden können ein Mann und eine Frau, zwei Männer oder zwei Frauen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Haben Sie beide nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Und wohnen Sie beide im Ausland? Dann können Sie in den Niederlanden keine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Wenn Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen, müssen Sie vorher Ihre Absicht bekannt geben.
Gut zu wissen
Die Anmeldung müssen Sie bei der Gemeinde machen, in der Sie die eingetragene Partnerschaft eingehen.
- Sie und Ihr(e) Partner(in) müssen beide mindestens 18 Jahre alt sein.
- Vorher müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) verstanden haben, was eine eingetragene Partnerschaft bedeutet.
- Eine eingetragene Partnerschaft darf niemals unter Zwang zustande kommen.
- Sie und Ihr(e) Partner(in) dürfen nicht bereits mit jemand anderem verheiratet sein oder eine eingetragene Partnerschaft führen. Eine mehrfach eingetragene Partnerschaft ist in den Niederlanden nicht erlaubt.
- Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vormunds oder des Amtsgerichts.
- Sie dürfen keine eingetragene Partnerschaft mit Ihrem eigenen Kind, dem Bruder, der Schwester, einem Elternteil, Großelternteil, Enkelkind, Halbbruder oder einer Halbschwester eingehen.
- Sie müssen mindestens 2 und können höchstens 4 Trauzeugen anmelden. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Zwischen der Anmeldung und der Eintragung der Partnerschaft müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können dabei bis maximal zwölf Monate in die Zukunft planen.
- Wenn Sie Einwohner der Gemeinde Schagen sind, können Sie in der Anmeldung angeben, wie Sie von Behörden wie der Gemeinde, dem Finanzamt und der Sozialversicherungsbank angesprochen werden möchten. Das nennt man die Namensnutzung. In der Urkunde über die eingetragene Partnerschaft und im Partnerschaftsbuch wird nur Ihr eigener Familienname eingetragen. Die Namensnutzung wird dort nicht angegeben. Wenn Sie nicht in Schagen gemeldet sind, können Sie die Namensnutzung bei Ihrer eigenen Gemeinde melden.
Ehedispens
Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht? In diesem Fall kann der Minister für Justiz und Sicherheit dennoch eine Genehmigung erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Bruder und Schwester geworden sind. Man nennt das einen Ehedispens.
Möglichkeiten und Orte
In unserer Gemeinde gibt es mehrere Möglichkeiten, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen:
- Kostenlos. Dies ist möglich, wenn mindestens einer von Ihnen in unserer Gemeinde wohnt.
- Budget-Variante.
- Im Ratssaal des Rathauses.
- An einem Ort Ihrer Wahl in unserer Gemeinde.
Kostenlos
Sie können am Montag um 09.00 oder 10.00 Uhr kostenlos eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Dies ist nur dann möglich, wenn mindestens einer von Ihnen in unserer Gemeinde wohnhaft ist. Eine eingetragene Partnerschaft ohne Kosten ist nur der formelle Akt. Es wird keine Rede gehalten. Die eingetragene Partnerschaft wird in einem Beratungszimmer geschlossen. Es dürfen nur die beiden Partner und die Trauzeugen anwesend sein. Der Standesbeamte wird von der Gemeinde bestimmt.
Budget
Sie können Ihre Partnerschaft auch zu geringen Kosten eintragen lassen. Dies wird als eingetragene Partnerschaft in der Budget-Variante bezeichnet. Wie bei einer kostenlos eingetragenen Partnerschaft erfolgt die Eintragung in einem Beratungszimmer. Es wird keine Rede gehalten. Es dürfen nur die beiden Partner und die Trauzeugen anwesend sein. Der Standesbeamte wird von der Gemeinde bestimmt. Sie können jedoch zwischen mehreren Tagen und Uhrzeiten wählen. Sie können Ihre Partnerschaft wie folgt eintragen lassen:
- Am Montag zwischen 11.00 und 17.00 Uhr
- Von Dienstag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am Freitagnachmittag geschlossen ist. Die Eingangstür wird dann für Sie geöffnet.
Eingetragene Partnerschaft im Ratssaal
Sie können Ihre Partnerschaft auch im Ratssaal des Rathauses eintragen lassen. Sie können den Ratssaal direkt bei der Anmeldung der geplanten eingetragenen Partnerschaft reservieren. Der Termin ist aber erst endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Der Ratssaal bietet Platz für 50 Personen. Einen Standesbeamten wählen Sie selbst aus.
Eingetragene Partnerschaft an einem Ort Ihrer Wahl
Sie können Ihre Partnerschaft auch an einem anderen Ort als im Rathaus eintragen lassen. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen beziehen sich hauptsächlich auf die Sicherheit des Ortes. Sprechen Sie zur Verfügbarkeit und den Kosten immer zuerst die Person an, die für den Ort zuständig ist, an dem Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen.
Sie können Ihre Partnerschaft fast überall in unserer Gemeinde eintragen lassen. Dabei sind einige Voraussetzungen wichtig:
- Der Zugang zu dem Ort muss öffentlich sein.
- Der Ort muss erreichbar sein. Der (gewünschte) Standesbeamte muss gegebenenfalls sein Auto parken können.
- Der Ort muss sicher sein und die öffentliche Ordnung darf nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass die normalen Abläufe nicht gestört werden dürfen.
- Es müssen verschiedene Einrichtungen vorhanden sein. Zum Beispiel Toiletten, Tische, Stühle und ein Umkleideraum.
- Der Ort muss für den (gewünschten) Standesbeamten sicher sein.
- Das Eintragen Ihrer Partnerschaft muss frei und ungestört stattfinden können.
- Wollen Sie Ihre Partnerschaft im Freien eintragen lassen? Dann muss es eine Möglichkeit geben, das unter eine Überdachung oder in einen Innenraum zu verlegen.
- Wir benötigen eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder Nutzers des Ortes. Auch wenn es sich um Ihr eigenes Haus handelt. Der Eigentümer kann über das Berechtigungsformular Eigentümer/Benutzer Trau-/Partnerschaftsort sein Einverständnis erklären
Es kann sein, dass Sie für den Ort noch eine Nutzungsgenehmigung beantragen müssen. Oder es muss eine Nutzungsmeldung erfolgen. Handelt es sich beispielsweise um ein Restaurant oder ein Hotel? Dann gehen wir davon aus, dass der Eigentümer eine Nutzungsgenehmigung hat. Oder dass der Eigentümer eine Meldung zum Brandschutz bei der Nutzung erstattet hat. Zur Sicherheit sollten Sie bei der betreffenden Stelle danach fragen.
Organisieren Sie eine private Feier an einem temporären Ort, zum Beispiel in einem Zelt? Ist dieser Ort für mehr als 150 Personen gleichzeitig gedacht? Dann müssen Sie eine Nutzungsmeldung BGBOP tätigen. Die zuständige Abteilung teilt Ihnen schnellstmöglich mit, ob Ihre Nutzungsmeldung die Voraussetzungen erfüllt.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Nutzungsmeldung tätigen müssen? Füllen Sie dann den Entscheidungsbaum aus, um festzustellen, ob das für Sie zutrifft.
Für eine private Feier z. B. bei der Eintragung der Partnerschaft auf einem Privatgrundstück benötigen Sie keine Veranstaltungsgenehmigung. Sie müssen ein Meldeformular ausfüllen, wenn mehr als 150 Personen gleichzeitig anwesend sind.
Standesbeamte
Wir beschäftigen Standesbeamte, die selbstständig arbeiten. Sie können sich auch für einen eigenen Standesbeamten entscheiden.
Anmeldung einer eingetragenen Partnerschaft
Ihre Absicht, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen (früher Aufgebot genannt), müssen Sie in der Gemeinde anmelden, in der Sie die Partnerschaft eintragen lassen. Zwischen der Anmeldung und der Eintragung der Partnerschaft müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können höchstens bis zu 12 Monate im Voraus planen. Sie können Ihre Absicht, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, online anmelden. Dazu benötigen Sie Ihren DigiD-Login-Code. In der digitalen Anmeldung können Sie sehen, welche Standesbeamte und Orte verfügbar sind. Das ist auch möglich, bevor Sie sich mit Ihrer DigiD einloggen.
Sie können aber auch einen Besuchstermin bei uns vereinbaren. Die Telefonnummer dafür lautet (0224) 210 400.
In der Online-Anmeldung müssen Sie uns einige Angaben machen. Zum Beispiel:
- Datum und Uhrzeit für die Eintragung der Partnerschaft.
- Die Zeugen und eine Kopie ihrer Ausweispapiere.
- Den gewünschten Ort.
- Den Standesbeamten (nicht in der Budget-Variante und bei der kostenlosen eingetragenen Partnerschaft)
- Die Namensnutzung.
Möchten Sie die eingetragene Partnerschaft nicht im Rathaus eingehen? Dann buchen Sie zuerst den gewünschten Ort, bevor Sie die Anmeldung vornehmen. Lassen Sie den Eigentümer des gewünschten Ortes das Formular Genehmigung für Eigentümer oder Nutzer des Trau-/Partnerschaftsortes auszufüllen. Dieses Einverständnis benötigen Sie bei der Anmeldung. Die Gemeinde Schagen arbeitet mit „Freelance“-Standesbeamten. Möchten Sie die eingetragene Partnerschaft an einem Ort Ihrer Wahl eingehen? Oder im Ratssaal des Rathauses? Dann müssen Sie selbst Kontakt zu einem Standesbeamten aufnehmen, bevor Sie die Anmeldung tätigen. Entscheiden Sie sich für die Variante „kostenlos“ oder „Budget“ der eingetragenen Partnerschaft? Dann können Sie sich keinen Standesbeamten aussuchen. Das regeln wir dann.
Haben Sie alle Daten eingegeben und bezahlt? Dann haben Sie Ihre geplante eingetragene Partnerschaft damit offiziell angemeldet.
Kosten
Kostenlos / Budget / Umwandlung
Beschreibung | Tarif 2024 |
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Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede), Variante „kostenlos“: Montags zwischen 09.00 und 10.00 Uhr | kostenlos |
Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede), Variante „Budget“: Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr | € 110,80 |
Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Sie möchten die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe im Rahmen einer Zeremonie? Dann entsprechen die Kosten den unten unter „im Rathaus“ und „anderer Ort“ genannten Kosten. | € 27,70 |
Im Rathaus
Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte berechnet diese selbst.
Beschreibung | Tarif 2024 |
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Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr | € 312,70 |
Montag bis Freitag zwischen ab 17:00 Uhr | € 683,50 |
Samstag, Sonntag und allgemein gültige Feiertage | € 683,50 |
Andere Orte als das Rathaus
Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte berechnet diese selbst.
Beschreibung | Tarif 2024 |
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Montag bis Sonntag und allgemein gültige Feiertage | € 184,35 |
Eigener Standesbeamter
Die nachstehenden Beträge gelten nur, wenn Sie einen Standesbeamten wählen, der noch nicht bei Gericht beeidigt und in unserer Gemeinde noch nicht als Standesbeamter ernannt ist. Neben diesen Kosten kann ein Standesbeamter auch selbst Kosten erheben.
Beschreibung | Tarif 2024 |
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Standesbeamter, der bereits in einer anderen Gemeinde bestellt und vereidigt wurde | € 45,15 |
Standesbeamter, der noch nicht ernannt und vereidigt ist | € 324,80 |
Sonstige
Beschreibung | Tarif 2024 |
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Familienbuch (Ehe oder Partnerschaft) | € 19,50 |
Trauzeugen aus der Gemeinde (pro Zeuge) | € 22,50 |
Ehefähigkeitszeugnis | € 28,70 |
Weitere Informationen und Ausnahmeregeln
Eingetragene Partnerschaft mit einem nicht niederländischen Staatsbürger
Sind Sie im Ausland geboren und/oder haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann müssen Sie mit Ihrer Geburtsurkunde im Basisregister Personen eingetragen sein, bevor Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Eventuell müssen Sie auch eine Erklärung abgeben, dass Sie nicht verheiratet sind. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns auf. Erledigen Sie dies 6 bis 12 Monate, bevor Sie eine Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft anmelden.
Besitzt einer der Partner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Ist diese Person außerdem nicht im Basisregister Personen erfasst? Dann können Sie die geplante Eintragung einer Partnerschaft nicht online anmelden. Sie müssen das schriftlich oder persönlich im Rathaus tun. In jedem Fall benötigen wir von Ihnen:
- Die Geburtsurkunde.
- Einen Auszug aus dem Melderegister, in dem Ihr Wohnort eingetragen ist.
- Eine Erklärung, unverheiratet zu sein.
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Sind alle Dokumente vorhanden? Dann können Sie Ihre geplante eingetragene Partnerschaft anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgeramt unter Telefon (0224) 210 400.
Sie wohnen beide außerhalb der Niederlande
Wohnen Sie beide nicht in den Niederlanden? Und besitzt mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann richten Sie Ihre Anmeldung an der Gemeinde Den Haag. Die Gemeinde Den Haag leitet die Anmeldung dann an die Gemeinde weiter, in der Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten. Die Gemeinde, in der Sie Ihre Partnerschaft eintragen lassen möchten, prüft dann Ihre Ehefähigkeit. Das bedeutet, dass die Gemeinde feststellt, ob Sie und Ihr Partner eine eingetragene Partnerschaft nach niederländischem Recht eingehen können. Es kann daher sein, dass nach der Anmeldung in Den Haag noch Dokumente bei Ihnen angefordert werden. Zum Beispiel eine Abschrift der Geburtsurkunde, eine Erklärung, dass Sie nicht verheiratet sind, oder ein Auszug aus dem Melderegister. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihre Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag frühzeitig vornehmen.
Wohnen Sie beide nicht in den Niederlanden? Und keiner von Ihnen besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie in den Niederlanden keine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Regeln zum ehelichen Güterstand
Eine eingetragene Partnerschaft hat Einfluss auf Ihr gesamtes Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten, sowohl auf bestehende als auch auf künftige. Denn seit dem 1. Januar 2018 gilt automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Regierung.
Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
- Zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es einige Unterschiede:
- Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das „Ja“-Wort. Bei einer eingetragenen Partnerschaft ist das nicht zwingend erforderlich.
- Haben Sie keine minderjährigen Kinder? Dann kann eine eingetragene Partnerschaft auch außergerichtlich beendet werden. Eine Ehe muss dagegen immer vor Gericht geschieden werden.
- Bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es keine Trennung von Tisch und Bett. Bei der Ehe dagegen schon.
- Eine eingetragene Partnerschaft wird nicht in allen Staaten der Welt anerkannt.