Erlass
Allgemein
Sie haben nicht genug Geld, um die Grundsteuer und Abfallgebühren zu bezahlen? Dann können Sie einen Antrag auf Erlass stellen. Bei anderen Gemeindeabgaben ist kein Erlass möglich.
Wenden Sie sich immer an einen Mitarbeiter des Teams Steuern, bevor Sie einen Antrag auf Erlass stellen. Sie können dann prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, einen Erlass zu beantragen.
Erlass beantragen
Für einen Erlass sind mehrere Dinge wichtig. Zum Beispiel die Höhe Ihres Einkommens und Ihres Vermögens. Ob Sie einen Erlass genehmigt bekommen, kommt auf Ihre finanzielle Situation an. Personen mit geringem Einkommen und ohne Vermögen können einen Erlass beantragen. Dazu zählen auch Personen ab 65 Jahren, die nur eine gesetzliche Altersrente (AOW) beziehen und kein Eigentum besitzen.
Erlassformular
Ein Erlassformular können Sie telefonisch anfordern, im Rathaus abholen oder hier unten herunterladen.
Alle von uns angeforderten Anlagen müssen Ihrem Antrag beigefügt werden. Wenn wir nicht alle Anhänge erhalten, können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Hoogheemraadschap Hollands Noorderkwartier (HHNK)
Wir arbeiten mit dem Hoogheemraadschap Hollands Noorderkwartier zusammen. Sie müssen einen Erlass also nur bei einem von uns beantragen. Wir werden Sie beide darüber informieren, ob Sie Anspruch auf einen Erlass haben.
Mit dem Antrag auf Erlass erteilen Sie uns die Erlaubnis, der Wasserbehörde (Hoogheemraadschap) alle für die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Zahlungsaufschub
Bis zur Entscheidung über Ihren Erlassantrag wird Ihnen ein Zahlungsaufschub gewährt. Das bedeutet, dass Sie nichts bezahlen müssen, solange über Ihren Antrag noch nicht entschieden ist. Haben Sie eine Ermächtigung zum automatischen Abbuchungsverfahren des Bescheids erteilt? Dann werden Ihre monatlichen Abschreibungen weiterhin vorgenommen. Wenn Sie einen Erlass genehmigt bekommen, erstatten wir Ihnen alle bereits gezahlten Raten zurück.
Widerspruch einlegen
Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Erlassantrag nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Entscheidung eine begründete schriftliche Beschwerde einreichen beim:
Het college van burgemeester en wethouders
Postbus 8
NL-1740 AA Schagen