Ferienwohnungen
Allgemein
Ferienwohnungen haben den Zweck, sich dort zu erholen oder den Urlaub zu genießen. Hier verbringen Sie Ihren Urlaub, Ihr Wochenende oder Ihren freien Tag. Sie können Ihre Ferienwohnung auch vorübergehend an andere vermieten.
In einer Ferienwohnung dürfen Sie nur dauerhaft oder längerfristig wohnen, wenn dies auch im Bebauungsplan festgelegt ist. Dies ist in den meisten Ferienparks nicht erlaubt.
Dauerhafte Bewohnung
Eine dauerhafte Bewohnung einer Ferienwohnung liegt vor, wenn jemand keine andere Wohnung hat, in der er wohnen kann. Aber auch, wenn Sie öfter hier sind als anderswo. Personen, die eine Ferienwohnung nutzen, müssen daher ihren ständigen Wohnsitz anderswo haben. Dort sind sie auch gemeldet.
In den meisten Ferienparks unserer Gemeinde darf man nicht dauerhaft in einer Ferienwohnung wohnen. In 3 Parks ist es erlaubt, in den Ferienwohnungen zu wohnen. Diese Parks sind:
- Ferienpark Ligthof
- Bungalowpark Oase in Tuitjenhorn
- der Bungalowpark De Rekere in Warmenhuizen.
Arbeitsmigranten
Es ist auch nicht erlaubt, Arbeitsmigranten in einer Ferienwohnung wohnen zu lassen.
Bitte um Handhabung
Stellen Sie fest, dass eine Ferienwohnung nicht zum Entspannen oder Urlauben genutzt wird? In diesem Fall können Sie uns bitten, einzugreifen. Das können wir auch auf Eigeninitiative tun.
Wir können den Eigentümer der Ferienwohnung bitten, dies zu unterlassen. Wir können ebenso den Mieter bitten, nicht länger hier zu wohnen.
Bußgeld oder Räumung
Zuerst verhängen wir ein Bußgeld, um den Verstoß zu beenden. Das bedeutet, dass Eigentümer und/oder Mieter ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie dies nicht unterlassen. Die Zahlung dieser Strafe bedeutet nicht, dass wir danach nicht weiter eingreifen. Wir können danach ein noch höheres Bußgeld verhängen. Wir können auch entscheiden, den Mieter aus der Ferienwohnung zu verweisen.
Duldung
Einige Personen haben in der Vergangenheit eine persönliche Duldung erhalten. Das bedeutet, dass diese Personen von der Verwaltung die Erlaubnis erhalten haben, dauerhaft in ihrer Ferienwohnung zu wohnen.
Die Duldungsrichtlinie wurde am 1. Juli 2017 aufgehoben. Das bedeutet, dass wir ab diesem Zeitpunkt keine Duldung oder Duldungsgenehmigung mehr erteilen werden. Damit bekommt niemand mehr die Erlaubnis, dauerhaft in einer Ferienwohnung zu wohnen.