Heiraten

Allgemein

Um Ihre Beziehung offiziell zu machen, können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie und Ihr(e) Partner(in) haben dann gegenseitige Rechte und Pflichten. Bei der Gemeinde können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. In den Niederlanden können ein Mann und eine Frau, zwei Männer oder zwei Frauen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Wenn Sie beide nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen und beide im Ausland leben, können Sie nicht in den Niederlanden heiraten.

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die geplante Eheschließung anmelden.

Gut zu wissen

Die Anmeldung müssen Sie bei der Gemeinde vornehmen, in der Sie heiraten wollen. 

  • Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) müssen beide mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Vorher müssen Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) verstanden haben, was eine Eheschließung bedeutet.
  • Ihre Eheschließung darf nie unter Zwang zustande kommen.
  • Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) dürfen nicht bereits mit jemand anderem verheiratet sein oder eine eingetragene Partnerschaft führen. Eine Doppelehe ist in den Niederlanden nicht erlaubt.
  • Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann benötigen Sie die Erlaubnis Ihres Vormunds oder des Amtsgerichts.
  • Eine Ehe dürfen Sie nicht mit Ihrem eigenen Kind, dem Bruder, der Schwester, einem Elternteil, Großelternteil, Enkelkind, Halbbruder oder einer Halbschwester schließen.
  • Sie müssen mindestens 2 und können höchstens 4 Trauzeugen anmelden. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Zwischen der Anmeldung und dem Eheschließungsdatum müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können dabei bis maximal zwölf Monate in die Zukunft planen.
  • Wenn Sie Einwohner der Gemeinde Schagen sind, können Sie in der Anmeldung angeben, wie Sie von Behörden wie der Gemeinde, dem Finanzamt und der Sozialversicherungsbank angesprochen werden möchten. Das nennt man die Namensnutzung. In der Heiratsurkunde und im Familienbuch wird nur Ihr eigener Familienname angegeben. Die Namensnutzung wird dort nicht angegeben. Wenn Sie nicht in Schagen gemeldet sind, können Sie die Namensnutzung bei Ihrer eigenen Wohnsitzgemeinde melden.

Ehedispens

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht? In diesem Fall kann der Minister für Justiz und Sicherheit dennoch eine Genehmigung erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Bruder und Schwester geworden sind. Man nennt das einen Ehedispens.

Möglichkeiten und Orte für die Eheschließung

Möglichkeiten und Orte

In unserer Gemeinde gibt es mehrere Möglichkeiten für eine Eheschließung:

  • Kostenlos. Dies ist möglich, wenn mindestens einer von Ihnen in unserer Gemeinde wohnt.
  • Budget-Variante.
  • Im Ratssaal des Rathauses.
  • An einem Ort Ihrer Wahl in unserer Gemeinde.

Kostenlos

Sie können am Montag um 09.00 oder 10.00 Uhr kostenlos heiraten. Dies ist nur möglich, wenn mindestens einer von ihnen in der Gemeinde Schagen wohnhaft ist. Eine kostenlose Trauung ist ein ausschließlich formeller Akt. Es wird keine Rede gehalten. Die Ehe wird in einem Beratungszimmer geschlossen. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen dürfen anwesend sein. Der Standesbeamte wird von der Gemeinde bestimmt.

Budget

Sie können auch zu einem geringen Tarif heiraten. Dies ist eine Budget-Trauung. Wie bei einer kostenlosen Trauung findet sie in einem Beratungszimmer statt. Es wird keine Rede gehalten. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen dürfen anwesend sein. Der Standesbeamte wird von der Gemeinde bestimmt. Sie können jedoch zwischen mehreren Tagen und Uhrzeiten wählen. Sie können Ihre Ehe zum Beispiel an folgenden Uhrzeiten schließen: 

  • Am Montag zwischen 11.00 und 17.00 Uhr.
  • Von Dienstag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. 

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am Freitagnachmittag geschlossen ist. Die Eingangstür wird dann für Sie geöffnet.

Im Ratssaal heiraten

Sie können auch im Ratssaal des Rathauses heiraten. Sie können den Ratssaal direkt buchen, wenn Sie Ihre geplante Eheschließung anmelden. Der Termin ist aber erst endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Der Ratssaal bietet Platz für 50 Personen. 
Einen Standesbeamten müssen Sie selbst auswählen. 

Eheschließung an einem Ort Ihrer Wahl

Wenn Sie an einem anderen Ort als dem Rathaus heiraten möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen beziehen sich hauptsächlich auf die Sicherheit des Ortes, wo Sie heiraten wollen. Sprechen Sie zur Verfügbarkeit und den Kosten immer zuerst die Person an, die für den Ort zuständig ist, an dem Sie heiraten wollen. 
In der Gemeinde Schagen kann fast überall geheiratet werden. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Ort der Eheschließung muss öffentlich zugänglich sein;
  • Der Ort der Eheschließung muss erreichbar sein; Der (außerordentliche) Standesbeamte muss gegebenenfalls sein Auto parken können;
  • Der Ort muss sicher sein und die öffentliche Ordnung darf nicht beeinträchtigt werden;
  • Es müssen diverse Einrichtungen wie Toiletten, Tische, Stühle und ein Umkleideraum vorhanden sein;
  • Der Ort muss für den (außerordentlichen) Standesbeamten sicher sein;
  • Die Eheschließung muss ungehindert und ungestört stattfinden können;
  • Bei einer Eheschließung unter freiem Himmel muss eine Möglichkeit bestehen, diese unter eine Überdachung oder in einen Innenraum zu verlegen;
  • Wir benötigen eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder Nutzers des Ortes. Auch wenn es sich um Ihr eigenes Haus handelt. Der Eigentümer kann über das Formular Einverständnis Eigentümer/Nutzer Ort der Eheschießung/Partnerschaft sein Einverständnis erklären. Sie benötigen dieses Einverständnis, wenn Sie die Anmeldung vornehmen.

Einen Standesbeamten müssen Sie selbst auswählen. Weitere Informationen zu Standesbeamten finden Sie auf der Seite Standesbeamte.

Es ist möglich, dass für den Trauort noch eine Nutzungsgenehmigung beantragt oder eine Nutzungsmeldung getätigt werden muss. Handelt es sich beispielsweise um ein Restaurant oder ein Hotel? In diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Eigentümer eine Nutzungsgenehmigung hat oder Meldung zum Brandschutz bei der Nutzung erstattet hat. Zur Sicherheit können Sie dies am betreffenden Ort nochmals nachfragen.
Wenn Sie eine private Feier veranstalten und dort einen vorübergehenden Aufenthaltsraum wie z. B. ein (Stretch-)Zelt aufstellen, das für mehr als 150 Personen gleichzeitig bestimmt ist, müssen Sie eine Nutzungsmeldung BGBOP tätigen. Die zuständige Abteilung teilt Ihnen schnellstmöglich mit, ob Ihre Nutzungsmeldung den Einreichungsvoraussetzungen entspricht.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Nutzungsmeldung tätigen müssen? Sie können auch den Entscheidungsbaum ausfüllen, um zu sehen, ob dies auf Sie zutrifft.

Für eine private Feier z. B. bei der Eheschließung auf einem Privatgrundstück benötigen Sie keine Veranstaltungsgenehmigung bzw. -anmeldung. Wenn mehr als 150 Personen gleichzeitig anwesend sind, müssen Sie ein Meldeformular ausfüllen.

Standesbeamte

Wir arbeiten mit freiberuflichen Standesbeamten zusammen. Sie können sich auch für einen eigenen Standesbeamten entscheiden. Weitere Informationen zu Standesbeamten finden Sie auf der Seite Standesbeamte

Anmeldung der Eheschließungsabsicht

Ihre Absicht, die Ehe zu schließen (früher Aufgebot genannt), müssen Sie in der Gemeinde anmelden, in der Sie heiraten wollen. Zwischen der Anmeldung und dem Eheschließungsdatum müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können maximal bis zwölf Monate in die Zukunft planen. Sie können die geplante Eheschließung digital anmelden. Dazu benötigen Sie Ihren DigiD-Login-Code. In der digitalen Anmeldung können Sie sehen, welche Standesbeamte und Orte verfügbar sind. Das ist auch möglich, bevor Sie sich mit Ihrer DigiD einloggen. 
Sie können aber auch einen Besuchstermin bei uns vereinbaren. Die Telefonnummer dafür lautet (0224) 210 400.

Online melden

In der digitalen Anmeldung müssen Sie uns einige Angaben machen.
Unter anderem:

  • Das Datum und die Uhrzeit der Eheschließung.
  • Die Trauzeugen und eine Kopie ihrer Ausweispapiere.
  • Den gewünschten Ort.
  • Den Standesbeamten (nicht in der Budget-Variante und bei der kostenlosen Eheschließung)
  • Die Namensnutzung.

Falls die Eheschließung nicht im Rathaus stattfinden soll, reservieren Sie bitte zuerst den Ort, bevor Sie die Anmeldung tätigen, und lassen Sie den Eigentümer des Ortes das Formular Einverständnis des Eigentümers des Ortes der Eheschließung oder Partnerschaft ausfüllen. Dieses Einverständnis benötigen Sie bei der Anmeldung. Die Gemeinde Schagen arbeitet mit „Freelance“-Standesbeamten. Möchten Sie eine Eheschließung an einem Ort Ihrer Wahl oder im Ratssaal des Rathauses? Dann müssen Sie selbst Kontakt zu einem Standesbeamten aufnehmen, bevor Sie die Anmeldung tätigen. Entscheiden Sie sich für die Variante „kostenlos“ oder „Budget“ der Eheschließung? Dann können Sie sich keinen Standesbeamten aussuchen. Das regelt dann die Gemeinde.

Wenn Sie alle Daten eingegeben und die Zahlung getätigt haben, haben Sie die geplante Eheschließung offiziell angemeldet. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, wenn Ihre Anmeldung der Eheschließung vollständig ist.

Kosten

Kostenlos / Budget / Umwandlung

BeschreibungTarif 2025
Kostenlose Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft (ohne Ansprachen): Montags um 09.00 und 10.00 Uhrkostenlos
Budget-Variante Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft (ohne Ansprachen): Montag von 11.00 bis 17.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr€ 113,90
Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Möchten Sie einen Termin für das Umwandeln Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe haben? Die Kosten hierfür entsprechen den unter „Im Rathaus“ und „Anderer Ort“ genannten Kosten.€ 28,50

Ratssaal des Rathauses

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte stellt dafür selbst Kosten in Rechnung.

BeschreibungTarif 2025
Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr€ 321,50
Montag bis Freitag zwischen ab 17.00 Uhr€ 702,75
Samstag, Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage€ 702,75

Andere Orte als im Rathaus

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte stellt dafür selbst Kosten in Rechnung.

BeschreibungTarif 2025
Montag bis Sonntag und allgemein gültige Feiertage€ 189,55

Eigener Standesbeamter

Die nachstehenden Beträge gelten, wenn Sie eine Person auswählen, die noch nicht zum Standesbeamten in der Gemeinde Schagen bestellt wurde. Wenn Ihr Standesbeamter noch nicht bei Gericht vereidigt wurde, fallen auch für die Beeidigung Kosten an. Ein Standesbeamter kann auch selbst Kosten in Rechnung stellen.

BeschreibungTarif 2025
Standesbeamter, der bereits in einer anderen Gemeinde bestellt und vereidigt wurde € 46,40
Standesbeamter, der noch nicht bestellt und vereidigt worden ist€ 333,95

Sonstige

BeschreibungTarif 2025
Familienbuch (Ehe oder Partnerschaft) € 20,05
Trauzeugen der Gemeinde (pro Zeuge)€ 23,15
Ehefähigkeitszeugnis€ 29,80


 

Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

Zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es einige Unterschiede:

  • Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das „Ja“-Wort. Bei einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
  • Eine eingetragene Partnerschaft kann außergerichtlich enden, wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben. Eine Ehe muss immer vor Gericht geschieden werden.
  • Nur bei der Eheschließung, nicht aber bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es eine Trennung von Tisch und Bett.
  • Eine eingetragene Partnerschaft wird nicht in allen Staaten der Welt anerkannt.
     

Weitere Informationen und Ausnahmeregeln

Eheschließung mit einem nicht niederländischen Staatsbürger

Sind Sie im Ausland geboren und/oder haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann müssen Sie mit Ihrer Geburtsurkunde im Basisregister Personen (BRP) eingetragen sein, bevor Sie heiraten können. Eventuell müssen Sie auch eine Erklärung abgeben, dass Sie nicht verheiratet sind. Nehmen Sie in diesem Fall 6 bis 12 Monate, bevor Sie eine geplante Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft anmelden, Kontakt zur Gemeinde auf.
Hat einer der Ehepartner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit und ist auch nicht im BRP eingetragen? Dann können Sie die geplante Eheschließung nicht online anmelden. Dies muss schriftlich oder persönlich im Rathaus erfolgen. In jedem Fall benötigen wir: die Geburtsurkunde, einen Auszug aus dem Melderegister, in dem Ihr Wohnort angegeben ist, eine Erklärung, dass Sie nicht verheiratet sind und einen gültigen Reisepass/Personalausweis. Wenn alle Dokumente in Ordnung sind, können Sie Ihre geplante Eheschließung anmelden. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer (0224) 210 400.

Sie wohnen beide nicht in den Niederlanden

Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und besitzt mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann richten Sie Ihre Anmeldung an die Gemeinde Den Haag. Die Gemeinde Den Haag leitet die Anmeldung dann an die Gemeinde weiter, in der Sie heiraten möchten. Die Ehefähigkeit wird von der Gemeinde beurteilt, in der die Eheschließung stattfinden soll. Es kann daher sein, dass nach der Anmeldung in Den Haag noch Dokumente bei Ihnen angefordert werden (zum Beispiel eine Abschrift der Geburtsurkunde, eine Erklärung, dass Sie nicht verheiratet sind, oder ein Auszug aus dem Melderegister). Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihre Anmeldung bei der Gemeinde Den Haag frühzeitig vornehmen.

Wohnen Sie beide nicht in den Niederlanden und besitzt keiner von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie in den Niederlanden nicht heiraten.

Regeln zum ehelichen Güterstand

Die Eheschließung hat Einfluss auf Ihr gesamtes vorhandenes und künftiges Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten. Ab dem 1. Januar 2018 gilt automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Lesen Sie mehr dazu auf der Website der Regierung.