Heiraten im Ausland

Allgemein

Möchten Sie im Ausland heiraten? In diesem Fall kann die ausländische Instanz, in der Sie heiraten möchten, von Ihnen eine „Ehefähigkeitszeugnis“ verlangen. Das ist nicht dasselbe wie eine Ledigkeitsbescheinigung. Ein Ehefähigkeitszeugnis besagt, dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten dürfen. Die Bescheinigung können Sie bei der Gemeinde Ihres letzten Wohnortes anfordern.

Erforderliche Dokumente

Bevor ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, muss sich der Standesbeamte vergewissern, dass nach niederländischem Recht keine Hindernisse für die geplante Eheschließung bestehen. Das heißt, wir müssen prüfen, ob Sie heiraten dürfen.

Sie und Ihr Partner müssen alle Ehevoraussetzungen erfüllen, die auch gelten würden, wenn die Ehe in den Niederlanden geschlossen werden würde. Das bedeutet, dass wir alle wichtigen Dokumente haben müssen, auch wenn diese Angaben nicht im Einwohnermelderegister aufgeführt oder bekannt sind.

Wir benötigen von beiden Partnern ein gültiges Ausweisdokument. Wir können auch die folgenden Dokumente von Ihnen und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin anfordern:

  • Eine aktuelle Kopie der Geburtsurkunde.
  • Eine Erklärung der ausländischen Behörden, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verheiratet sind.
  • Waren Sie schon einmal verheiratet? Dann ist eine Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde erforderlich.
  • Wohnen Sie oder Ihr(e) Partner(in) im Ausland? Dann ist eine Meldebestätigung mit Ihrem aktuellen Wohnort erforderlich. 
  • Ausländische Urkunden oder andere ausländische Dokumente müssen in niederländischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache erstellt werden. Ist dem nicht so? Dann müssen Sie die Dokumente zunächst von einem in den Niederlanden vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Manchmal müssen Sie ausländische Urkunden im Herkunftsland beglaubigen lassen. Das können Sie bei uns nachfragen.

Wir müssen die Originaldokumente prüfen.  Es dürfen also keine Kopien sein.

Anfragen

Wohnen Sie in unserer Gemeinde? In diesem Fall können Sie bei uns ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ist das Ihr letzter Wohnsitz in den Niederlanden? Dann können Sie dieses Zeugnis ebenfalls bei uns beantragen. Sie müssen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, um die Bescheinigung beantragen zu können. Ihr Partner muss nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Haben Sie beide die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann brauchen Sie beide eine Bescheinigung.

Wenn Sie die Originaldokumente in Ihrem Besitz haben, bitten wir Sie, uns diese zunächst über dieses Kontaktformular zuzusenden. Dann beurteilen wir, ob die Dokumente den richtigen Anforderungen entsprechen. Danach können Sie diese bei uns einreichen (nach Terminvereinbarung). Wir kontrollieren die Dokumente dann auf ihre Echtheit. Die Originaldokumente erhalten Sie von uns zurück, wenn Sie das Ehefähigkeitszeugnis wieder abholen.

Bei Fragen und oder um einen Termin zu vereinbaren rufen Sie uns bitte unter +31 224-210400 an.

Kosten

Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet € 28,70.