Touristensteuer

Allgemein

Vermieten Sie Zimmer, eine Ferienwohnung oder einen Camping-Stellplatz an Touristen? Dann bezahlen Sie Touristensteuer an uns. Wir erheben eine Touristensteuer, weil Touristen bei ihrem Aufenthalt die von der Gemeinde geschaffenen Einrichtungen nutzen.

Meldung

Bevor Sie erstmals eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten, müssen Sie das dem Aufgabenbereich Steuern melden. Das können Sie über unser Kontaktformular erledigen.

Steuererklärung

Wir senden Ihnen dann eine Steuererklärung, in der Sie die Zahl der Gäste und Übernachtungen angeben. Sie können uns die Steuererklärung wie folgt übersenden:
Per Post an Postbus 8, 1740 AA Schagen oder über das digitale Formular Abgabe Steuererklärung Touristensteuer.

Tarife

Steuerjahr 2025

Ab 2025 hat die Gemeinde Schagen zwei Tarife für die Touristensteuer.
•    Der Tarif von 2,06 € gilt für ständig wechselnde mobile Campingunterkünfte auf einem Campingplatz. Mobile Campingunterkünfte sind Zelte, Zeltanhänger, Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Unterkünfte.
•    Für alle anderen Unterkünfte gilt der Tarif von 2,25 €.

Tarife für ständig wechselnde mobile Campingunterkünfte:

Basistarief per persoon per overnachting€ 2,06
Voorseizoenarrangement *€ 135,96
Verlengd voorseizoenarrangement *€ 184,78
Naseizoenarrangement *€ 81,58
Maandarrangement *€ 51,91
* Erläuterungen zu den einzelnen Tarifen siehe unten 

Tarife für alle anderen Unterkunftsarten:

Basistarif pro Person pro Übernachtung€ 2,25
Fester Jahresplatz *€ 277,90
Fester Saisonplatz *€ 289,44
Saisonplatz *€ 285,66
* Erläuterungen zu den einzelnen Tarifen siehe unten 
 

Steuerjahr 2024

Basistarif pro Person pro Übernachtung€ 2,00
Fester Jahresplatz247,02
Fester Saisonplatz257,28
Saisonplatz253,92
Vorsaisonpauschale132,00
Verlängerte Vorsaisonpauschale179,40
Nachsaisonpauschale79,20
Monatspauschale50,40

Steuerjahr 2023

Basistarif pro Person pro Übernachtung€ 1,75
Fester Jahresplatz€ 216,14
Fester Saisonplatz€ 225,12
Saisonplatz€ 222,18
Vorsaisonpauschale€ 115,50
Verlängerte Vorsaisonpauschale€ 156,98
Nachsaisonpauschale€ 69,30
Monatspauschale€ 44,10

 

Erläuterungen zu den Tarifen

  • Fester Jahres-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, der für ein Jahr zur Nutzung durch dasselbe mobile Campingmittel, denselben Wohnwagen oder dieselbe Ferienunterkunft durch ein- und dieselbe Familie oder ein- und dasselbe Paar vorgesehen ist und in der Regel am Ende des Jahres nicht entfernt wird;
  • Fester Saison-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, der für eine Saison zur Nutzung durch dasselbe mobile Campingmittel, denselben Wohnwagen oder dieselbe Ferienunterkunft durch ein- und dieselbe Familie oder ein- und dasselbe Paar vorgesehen ist und in der Regel am Ende des Jahres nicht entfernt wird, worin aber während der Winterzeit keine Übernachtungen erlaubt sind;
  • Saison-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, auf dem während der Saison ein- und dieselbe mobile Campingunterkunft steht, die von ein- und derselben Familie oder ein- und demselben Paar genutzt wird und am Ende der Saison von dem Stellplatz entfernt wird;
  • Vorsaison-Arrangement: ein Arrangement, das vom Beginn der Campingsaison bis zum Ende des Monats Juni gilt;
  • Verlängertes Vorsaison-Arrangement: ein Arrangement, das vom Beginn der Campingsaison bis zum Ablauf der ersten Julihälfte gilt;
  • Nachsaison-Arrangement: ein Arrangement mit einer Dauer von etwa zwei Monaten, das nach der Hauptsaison beginnt und am Ende der Campingsaison endet;
  • Monats-Arrangement: ein Arrangement mit einer Laufzeit von einem Monat in den Monaten Juni oder September.
     

Rechtsgrundlage

Sie finden die Verordnung über die Touristensteuer auf der Website overheid.nl

Einspruch einlegen

Haben Sie Einwände gegen den Touristensteuerbescheid?  Was Sie dann tun können, finden Sie auf der Website Widerspruch gegen den Steuerbescheid.

Häufig gestellte Fragen

Frage und Antwort:

Ja, Sie müssen hierfür ein eigenes Register führen oder das Übernachtungsregister der Gemeinde nutzen.

Nein, Sie erhalten erst nächstes Jahr einen Bescheid über die Touristensteuer für dieses Jahr.

Übernachtungsregister der Gemeinde

Nachstehend können Sie ein Muster für ein Übernachtungsregister herunterladen.