Grundsteuer (Onroerendezaakbelasting, kurz OZB)
Allgemein
Haben Sie ein Haus, ein Gewerbeobjekt, ein Ladenlokal, Bürogebäude oder ein Grundstück? Dann zahlen Sie jedes Jahr Grundsteuer (onroerendezaakbelasting – OZB) an uns. Sie zahlen auch dann Grundsteuer, wenn Sie ein Gewerbeobjekt, ein Ladenlokal oder Büroräume gemietet haben. Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt vom Wert Ihres Wohn- oder Geschäftsgebäudes und vom örtlichen Grundsteuertarif ab. Bei der Festlegung des lokalen Grundsteuertarifs wird u. a. die Inflation berücksichtigt. Außerdem wird die durchschnittliche Entwicklung der WOZ-Werte untersucht. Wenn die WOZ-Werte steigen, sinkt der Grundsteuertarif, damit der Anstieg keinen Einfluss auf den Tarif hat. Umgekehrt steigt der Tarif, wenn die WOZ-Werte fallen. Sie zahlen die Grundsteuer (OZB) für das gesamte Jahr.
Kosten
Der Grundsteuerbescheid ergibt sich aus der Multiplikation des WOZ-Werts Ihrer Immobilie mit dem geltenden Grundsteuertarif. Für das Jahr 2023 bedeutet das Folgendes: WOZ-Wert x nachgenannter Prozentsatz.
Das bedeutet für das Jahr 2025: Sie besitzen ein Wohngebäude mit einem Wert von € 300.000. Dann bezahlen Sie 300.000 x 0,1097 % = € 329,10.
Die Steuersätze für 2025 sind:
Beschreibung | Tarif |
---|---|
Eigentum an Wohnraum | 0,1097 % |
Eigentum an Nicht-Wohnraum | 0,2494 % |
Nutzer von Nicht-Wohnraum | 0,1796 % |
Die Steuersätze für 2024 sind:
Beschreibung | Tarif |
---|---|
Eigentum an Wohnraum | 0,1112 % |
Eigentum an Nicht-Wohnraum | 0,2450 % |
Nutzer von Nicht-Wohnraum | 0,1764 % |
Grundsteuerverordnung (OZB)
Die Verordnung finden Sie unter Overheid.nl.
Widerspruch einlegen?
Sind Sie mit dem Bescheid über den WOZ-Wert nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen ab Datum des Bescheids Einspruch erheben, vgl. dazu unter Bescheids widersprechen.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer (OZB)
Frage und Antwort:
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Der Grundsteuerbescheid wird immer auf einen von mehreren Eigentümern ausgestellt. Meinen Sie, dass der Bescheid auf mehrere Eigentümer aufzuteilen ist? Dann müssen Sie das selbst regeln.
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Nein, wenn Sie Ihr Haus während des laufenden Jahres verkaufen, erhalten Sie keine Reduzierung Ihrer Grundsteuer. Häufig wird die Grundsteuer über den Notar mit dem neuen Eigentümer verrechnet. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Grundsteuer vom neuen Eigentümer erstattet bekommen. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Notar danach.
Die Grundsteuer muss von der Person bezahlt werden, die am 1. Januar Eigentümer der Immobilie ist, oder der Person, die Nutzer einer nicht zu Wohnzwecken dienenden Immobilie ist. Eine nicht zu Wohnzwecken dienende Immobilie ist z. B. ein Bürogebäude oder ein Ladenlokal. -
Als neuer Eigentümer bekommen Sie einen Bescheid auf der Basis des Grundstückswerts und des Wertes für den Teil des Gebäudes, der am 1. Januar bereits fertiggestellt ist. Ist das Gebäude vollständig fertiggestellt? Dann ist sein Wert höher, sodass Sie auch mehr Grundsteuer zahlen müssen.
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Der WOZ-Wert hat einen Einfluss auf die maximal zulässige Miete für Sozialwohnungen. Sie können Einspruch gegen den WOZ-Wert einlegen, da auch ein Nutzer ein Interesse am WOZ-Wert hat. Aus diesem Grund steht der WOZ-Wert auch in Ihrem Steuerbescheid.
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Das steht in dem Bescheid. Die Beträge werden am letzten Tag des Monats von Ihrem Konto abgebucht.