Grundsteuer (Onroerendezaakbelasting, kurz OZB)

Allgemein

Sie haben ein Haus, ein Geschäftshaus, ein Geschäft, ein Büro oder ein Grundstück? Dann zahlen Sie uns jedes Jahr die Grundsteuer (OZB). Sie zahlen auch Grundsteuer, wenn Sie ein Gewerbegebäude, einen Laden oder Büroräume mieten. Wie viel Sie bezahlen, hängt vom Wert Ihres Wohn- oder Geschäftsgebäudes und dem örtlichen Grundsteuersatz ab.
Bei der Feststellung des lokalen Grundsteuertarifs wird u. a. die Inflation berücksichtigt. Daneben wird auch die durchschnittliche Entwicklung der WOZ-Werte (= amtlich festgesetzter Immobilienwert) berücksichtigt. Steigen die WOZ-Werte, sinkt der Grundsteuertarif, sodass der Anstieg keinen Einfluss auf den Tarif hat. Umgekehrt steigt der Grundsteuertarif, wenn die WOZ-Werte sinken. Sie zahlen die Grundsteuer (OZB) für das ganze Jahr.

Kosten

Der OZB-Bescheid ist eine Berechnung des WOZ-Werts Ihrer Immobilie multipliziert mit dem geltenden OZB-Satz. Für 2023 bedeutet dies folgende Berechnung: Verkehrswert der Immobilie (WOZ-Wert) x vorgenannter Prozentsatz.

Das bedeutet für das Jahr 2023: Sie besitzen ein Wohngebäude mit einem Wert von € 300.000. Dann bezahlen Sie 300.000 x 0,1112 % = € 333,60.

Die Steuersätze für 2023 sind:

BeschreibungTarif
Eigentum an Wohnraum0,1112 %
Eigentum an Nicht-Wohnraum0,2450 %
Nutzer von Nicht-Wohnraum0,1764 %

Die Steuersätze für 2023 sind:

BeschreibungTarif
Eigentum an Wohnraum0,1095 %
Eigentum an Nicht-Wohnraum0,2356 %
Nutzer von Nicht-Wohnraum0,1696 %

Grundsteuerverordnung (OZB)

Die Verordnung finden Sie unter Overheid.nl.

Widerspruch einlegen?

Haben Sie Einwände gegen den Immobilienschätzwert (WOZ)? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen ab Datum des Bescheids widersprechen.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer (OZB)

Frage und Antwort:

Der Grundsteuerbescheid wird stets auf den Namen eines von mehreren Eigentümern ausgestellt. Sind Sie der Ansicht, dass der Bescheid auf mehrere Eigentümer aufzuteilen ist? Dann müssen Sie dies selbst regeln.

Nein, wenn Sie Ihr Haus während des laufenden Jahres verkaufen, erhalten Sie keine Reduzierung Ihrer Grundsteuer. Häufig wird die Grundsteuer über den Notar mit dem neuen Eigentümer verrechnet. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Grundsteuer vom neuen Eigentümer zurückbekommen. Bitte erkundigen Sie sich beim Notar danach.

Die Grundsteuer muss von der Person bezahlt werden, die am 1. Januar der Eigentümer der Immobilie ist, oder von der Person, die Nutzer einer nicht zu Wohnzwecken dienenden Immobilie ist. Eine nicht zu Wohnzwecken dienende Immobilie ist z. B. ein Bürogebäude oder ein Ladenlokal.  

Als neuer Eigentümer bekommen Sie einen Bescheid auf der Basis des Grundstückswerts und des Wertes des Gebäudeteils, der am 1. Januar bereits fertiggestellt ist. Ist das Gebäude vollständig fertiggestellt? Dann ist sein Wert höher, sodass Sie auch mehr Grundsteuer zahlen müssen.

Der Verkehrswert (WOZ-Wert) hat einen Einfluss auf die maximal zulässige Miete für Sozialwohnungen. Sie können dem WOZ-Wert widersprechen, da der Nutzer auch ein Interesse am WOZ-Wert hat. Aus diesem Grund steht der WOZ-Wert auch auf Ihrem Steuerbescheid.

Dieser steht auf dem Bescheid. Die Beträge werden am letzten Tag des Monats von Ihrem Konto abgeschrieben.