Parken in der blauen Zone
Allgemein
In Schagen und Callantsoog liegt eine Reihe von Parkplätzen in einer blauen Zone. Auf diesen Parkplätzen dürfen Sie die auf den Schildern angegebene Parkzeit nicht überschreiten. Außerdem benötigen Sie eine Parkscheibe, um hier parken zu dürfen.
Parken mit Parkscheibe: wann?
Stadtzentrum Schagen
Im Schagener Stadtzentrum benötigen Sie in der blauen Zone eine Parkscheibe von:
Montag bis Donnerstag | zwischen 10.00 und 18.00 Uhr |
Freitag (verkaufsoffener Abend) | zwischen 10.00 und 21.00 Uhr |
Samstag | zwischen 10.00 und 17.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten und sonntags können Sie ohne Parkscheibe in der blauen Zone parken.
Callantsoog
In Callantsoog gilt die Zone an allen Tagen sowie in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober von 9:00 bis 19:00 Uhr.
Blaue Zone
Eine blaue Zone ist ein Bereich, in dem Sie nur kurz parken dürfen. Möchten Sie hier parken? Dann ist dies nur mit Parkscheibe erlaubt. In den blauen Zonen unserer Gemeinde dürfen Sie die auf den Schildern angegebene Parkzeit nicht überschreiten. Im Stadtzentrum von Schagen dürfen Sie 2 Stunden parken, in Callantsoog 1 Stunde.
Sie können auf verschiedene Weise feststellen, ob Sie sich in einer blauen Zone befinden:
- Anfang und Ende der blauen Zone werden durch Schilder ausgewiesen.
- Die Parkplätze sind durch eine blaue Linie gekennzeichnet. So können Sie erkennen, dass Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz parken, der sich in der blauen Zone befindet.
Dauer
Im Stadtzentrum von Schagen dürfen Sie nicht länger als 2 Stunden in einer blauen Zone parken. In Callantsoog dürfen Sie nicht länger als 1 Stunde in einer blauen Zone parken.
Sie dürfen nur dann in einer blauen Zone parken, wenn Sie eine Parkscheibe verwenden.
Behindertenparkausweis
Ein Inhaber eines Behindertenparkausweises kann unbegrenzt in der blauen Zone parken.
Parkscheibe
Eine Parkscheibe ist eine Scheibe, auf der Sie angeben können, zu welcher Uhrzeit Sie Ihr Auto in der blauen Zone geparkt haben. Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos angebracht werden. Eine Parkscheibe ist in verschiedenen Geschäften erhältlich.
Parken Sie in einer blauen Zone? Dann geben Sie auf der Parkscheibe an, wann Sie Ihr Auto abgestellt haben. Dies tun dies, indem Sie die Scheibe auf die korrekte Uhrzeit drehen. Sie dürfen diesen Zeitpunkt auf ganze oder halbe Stunden aufrunden. Zum Beispiel:
Sie parken in einer Zone, in der Sie 1 Stunde lang parken können:
- Sie parken um 10.00 Uhr. Sie stellen die Parkscheibe auf 10.00 Uhr ein. Sie dürfen bis 11.00 Uhr parken.
- Sie parken um 15.30 Uhr: Sie stellen die Parkscheibe auf 15.30 Uhr ein. Sie dürfen bis 16.30 Uhr parken.
- Sie parken um 10.10 Uhr. Sie stellen die Parkscheibe auf 10.30 Uhr ein. Sie dürfen bis 11.30 Uhr parken.
- Sie parken um 15.20 Uhr: Sie stellen die Parkscheibe auf 15.30 Uhr ein. Sie dürfen bis 16.30 Uhr parken.
Die Parkscheibe muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Autos angebracht werden.
Kosten
Das Parken in einer blauen Zone ist kostenlos. Allerdings benötigen Sie eine Parkscheibe.
Parken Sie ohne Parkscheibe oder stehen Sie zu lange in der blauen Zone? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Ausnahmegenehmigung in der blauen Zone
Müssen Sie länger als 1 oder 2 Stunden in der blauen Zone parken? Dies ist nur möglich, wenn es für Ihre Arbeit oder Ihr Unternehmen wirklich erforderlich ist, weil Sie zum Beispiel mit einem Schwergerät/schwerem Werkzeug arbeiten. Das Hin- und Herlaufen zu einem weiter entfernten Parkplatz ist dann unzumutbar. In manchen Fällen können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob Sie eine Befreiung erhalten, entscheidet der Gemeindevorstand (het college van burgemeester en wethouders).
Bei einer Ausnahmegenehmigung handelt es sich um eine Karte, mit der Sie länger als eine Stunde parken können. Diese Karte legen Sie hinter die Windschutzscheibe Ihres Firmenwagens. Auf der Ausnahmegenehmigung steht das Kennzeichen Ihres Firmenwagens. Die Ausnahmegenehmigung gibt auch an, in welchem Zeitraum und zu welchen Zeiten Sie länger parken dürfen.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie auf zweierlei Weise beantragen: digital oder schriftlich. Sie können dies digital über das Formular Ausnahmegenehmigung für das Parken in der blauen Zone tun.
Wollen Sie die Ausnahmegenehmigung schriftlich beantragen? Sorgen Sie dafür, dass Ihr Antrag Ihren Namen, Ihre Adresse, das Datum und die Unterschrift enthält. In diesem Antrag bitten wir Sie um die folgenden Angaben:
- Welcher Art sind die Arbeiten, die Sie in der blauen Zone durchführen wollen?
- Warum ist es für Ihre Arbeit erforderlich, Ihren Firmenwagen in der blauen Zone zu parken?
Warum können Sie wirklich nirgendwo anders parken? - Wie lautet das Kennzeichen des Firmenwagens, für den Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen? Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge? In diesem Fall geben Sie die Kennzeichen aller Fahrzeuge auf Ihrem Antrag an.
- Geben Sie den Ort an, an dem Sie die Arbeit ausführen.
- Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie die Arbeit ausführen.
Sie beantragen eine Ausnahmegenehmigung? Dann sollten Sie berücksichtigen, dass Sie für jeden Firmenwagen € 14,95 bezahlen müssen.