Sondergenehmigung für das Befahren von Strandübergängen für Menschen mit Behinderung

Allgemein

An den meisten Stränden besteht ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Davon können sich Personen mit einer Behinderung bei Vorlage eines gültigen Behindertenparkausweises oder eines vergleichbaren europäischen Ausweises befreien lassen. So können auch Personen mit Behinderungen den Strand erreichen. Sie können eine Befreiung für den Strandabschnitt 15 in Sint Maartenszee und den Strandabschnitt 17 in Petten beantragen.

Eine Befreiung kann auch beantragt werden, wenn jemand eine Person mit Behinderung als Passagier befördert. Zum Beispiel für ein Familienmitglied. Diese Befreiung darf nur genutzt werden, wenn der Behindertenparkausweis vorgelegt werden kann und der Inhaber dieses Ausweises anwesend ist.

Sondergenehmigung beantragen

Sie haben die Wahl, eine befristete oder dauerhafte Sondergenehmigung zu beantragen. Die Dauer einer befristeten Sondergenehmigung beträgt nicht mehr als 1 Monat. Eine befristete Sondergenehmigung in Form einer Tages-, Wochen- oder Monatskarte können Sie bei uns unter der Telefonnummer (0224) 210 400  beantragen.

Wollen Sie regelmäßig an den Strand? Dann können Sie eine Befreiung für längere Zeit als 1 Monat beantragen. Das können Sie digital erledigen.

Ärztliches Attest

Wenn Sie keinen Behindertenparkausweis haben, können Sie mit einem ärztlichen Attest eine Befreiung für den Strandabschnitt 15 in Sint Maartenszee erhalten.

Das ärztliche Attest darf nicht älter als 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum sein.

Maximale Gültigkeitsdauer der Sondergenehmigung

Die Befreiung ist an die Gültigkeit Ihres Behindertenparkausweises gebunden. Ein Behindertenparkausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.

Eine Befreiung aufgrund eines ärztlichen Attests wird für maximal 1 Jahr erteilt.
 

Bearbeitungszeit

Eine Tages-, Wochen- oder Monatskarte können Sie nach Vereinbarung im Rathaus abholen. Natürlich nur, wenn Sie einen gültigen Behindertenparkausweis oder ein ärztliches Attest vorlegen können.

Eine Befreiung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 1 Monat können Sie digital bei uns beantragen. Innerhalb von 8 Wochen entscheiden wir über Ihren Antrag.

Verlust, Diebstahl oder Beschädiging

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädiging Ihrer Sondergenehmigung und/oder Ihrer Karte müssen Sie uns dies schnellstmöglich melden.

Strandübergangseinrichtungen 15 und 17

Beide Strandabschnitte verfügen über Parkmöglichkeiten. Am Strandabschnitt 15 befindet sich ein Strandpavillon.

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Befreiung werden keine Gebühren erhoben. 

Für die Änderung des Fahrzeugs/des Kennzeichens auf einer vorhandenen Befreiung müssen Sie 39,10 € bezahlen.

Für einen Ersatz-Zugangsausweis aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zahlen Sie pro Ausweis € 6,65.  Zusätzlich werden Ihnen Bearbeitungskosten in Höhe von € 39,10 in Rechnung gestellt.