Touristensteuer
Allgemein
Vermieten Sie Zimmer, eine Ferienwohnung oder einen Camping-Stellplatz an Touristen? Dann bezahlen Sie Touristensteuer an uns. Wir erheben eine Touristensteuer, weil Touristen bei ihrem Aufenthalt die von der Gemeinde geschaffenen Einrichtungen nutzen.
Meldung
Bevor Sie erstmals eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten, müssen Sie das dem Aufgabenbereich Steuern melden. Das können Sie über unser Kontaktformular erledigen.
Steuererklärung
Wir senden Ihnen dann eine Steuererklärung, in der Sie die Zahl der Gäste und Übernachtungen angeben. Sie können uns die Steuererklärung wie folgt übersenden:
Per Post an Postbus 8, 1740 AA Schagen oder über das digitale Formular Abgabe Steuererklärung Touristensteuer.
Tarife
Steuerjahr 2025
Ab 2025 hat die Gemeinde Schagen zwei Tarife für die Touristensteuer.
• Der Tarif von 2,06 € gilt für ständig wechselnde mobile Campingunterkünfte auf einem Campingplatz. Mobile Campingunterkünfte sind Zelte, Zeltanhänger, Wohnmobile, Wohnwagen und ähnliche Unterkünfte.
• Für alle anderen Unterkünfte gilt der Tarif von 2,25 €.
Tarife für ständig wechselnde mobile Campingunterkünfte:
Tarife für alle anderen Unterkunftsarten:
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Steuerjahr 2024
Basistarif pro Person pro Übernachtung | € 2,00 |
Fester Jahresplatz | € 247,02 |
Fester Saisonplatz | € 257,28 |
Saisonplatz | € 253,92 |
Vorsaisonpauschale | € 132,00 |
Verlängerte Vorsaisonpauschale | € 179,40 |
Nachsaisonpauschale | € 79,20 |
Monatspauschale | € 50,40 |
Steuerjahr 2023
Basistarif pro Person pro Übernachtung | € 1,75 |
Fester Jahresplatz | € 216,14 |
Fester Saisonplatz | € 225,12 |
Saisonplatz | € 222,18 |
Vorsaisonpauschale | € 115,50 |
Verlängerte Vorsaisonpauschale | € 156,98 |
Nachsaisonpauschale | € 69,30 |
Monatspauschale | € 44,10 |
Erläuterungen zu den Tarifen
- Fester Jahres-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, der für ein Jahr zur Nutzung durch dasselbe mobile Campingmittel, denselben Wohnwagen oder dieselbe Ferienunterkunft durch ein- und dieselbe Familie oder ein- und dasselbe Paar vorgesehen ist und in der Regel am Ende des Jahres nicht entfernt wird;
- Fester Saison-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, der für eine Saison zur Nutzung durch dasselbe mobile Campingmittel, denselben Wohnwagen oder dieselbe Ferienunterkunft durch ein- und dieselbe Familie oder ein- und dasselbe Paar vorgesehen ist und in der Regel am Ende des Jahres nicht entfernt wird, worin aber während der Winterzeit keine Übernachtungen erlaubt sind;
- Saison-Stellplatz: ein gemieteter Stellplatz oder Teil eines Stellplatzes auf einem Campingplatz, auf dem während der Saison ein- und dieselbe mobile Campingunterkunft steht, die von ein- und derselben Familie oder ein- und demselben Paar genutzt wird und am Ende der Saison von dem Stellplatz entfernt wird;
- Vorsaison-Arrangement: ein Arrangement, das vom Beginn der Campingsaison bis zum Ende des Monats Juni gilt;
- Verlängertes Vorsaison-Arrangement: ein Arrangement, das vom Beginn der Campingsaison bis zum Ablauf der ersten Julihälfte gilt;
- Nachsaison-Arrangement: ein Arrangement mit einer Dauer von etwa zwei Monaten, das nach der Hauptsaison beginnt und am Ende der Campingsaison endet;
- Monats-Arrangement: ein Arrangement mit einer Laufzeit von einem Monat in den Monaten Juni oder September.
Rechtsgrundlage
Sie finden die Verordnung über die Touristensteuer auf der Website overheid.nl
Einspruch einlegen
Haben Sie Einwände gegen den Touristensteuerbescheid? Was Sie dann tun können, finden Sie auf der Website Widerspruch gegen den Steuerbescheid.
Häufig gestellte Fragen
Frage und Antwort:
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Ja, Sie müssen hierfür ein eigenes Register führen oder das Übernachtungsregister der Gemeinde nutzen.
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Nein, Sie erhalten erst nächstes Jahr einen Bescheid über die Touristensteuer für dieses Jahr.
Übernachtungsregister der Gemeinde
Nachstehend können Sie ein Muster für ein Übernachtungsregister herunterladen.