Touristensteuer
Allgemein
Sie vermieten Zimmer, eine Ferienwohnung oder einen Campingplatz an Touristen? Dann zahlen Sie uns die Touristensteuer.
Wir erheben eine Touristensteuer, weil Touristen während ihres Aufenthalts die örtlichen Annehmlichkeiten in Anspruch nehmen.
Meldung
Wir senden Ihnen ein Meldeformular zu, auf dem Sie die Anzahl der Gäste und Übernachtungen angeben.
Tarife
Steuerjahr 2024
Basistarif pro Person pro Übernachtung | € 2,00 |
Fester Jahresplatz | € 247,02 |
Fester Saisonplatz | € 257,28 |
Saisonplatz | € 253,92 |
Vorsaisonpauschale | € 132,00 |
Verlängerte Vorsaisonpauschale | € 179,40 |
Nachsaisonpauschale | € 79,20 |
Monatspauschale | € 50,40 |
Steuerjahr 2023
Basistarif pro Person pro Übernachtung | € 1,75 |
Fester Jahresplatz | € 216,14 |
Fester Saisonplatz | € 225,12 |
Saisonplatz | € 222,18 |
Vorsaisonpauschale | € 115,50 |
Verlängerte Vorsaisonpauschale | € 156,98 |
Nachsaisonpauschale | € 69,30 |
Monatspauschale | € 44,10 |
Steuerjahr 2022
Basistarif pro Person pro Übernachtung | € 1,34 |
Fester Jahresplatz | € 165,50 |
Fester Saisonplatz | € 172,38 |
Saisonplatz | € 170,13 |
Vorsaisonpauschale | € 88,44 |
Verlängerte Vorsaisonpauschale | € 120,20 |
Nachsaisonpauschale | € 53,06 |
Monatspauschale | € 33,77 |
Verordnung
Sie finden die Verordnung über die Touristensteuer auf der Website overheid.nl
Widerspruch einlegen
Haben Sie Einwände gegen den Touristensteuerbescheid? Dann gehen Sie zu Widerspruch gegen den Steuerbescheid.
Häufig gestellte Fragen
Frage und Antwort:
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Ja, Sie müssen hierfür Ihre eigene Registrierung verwenden oder das Übernachtungsregister der Gemeinde benutzen.
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Nein, Sie erhalten erst nächstes Jahr einen Bescheid über die Touristensteuer für dieses Jahr.
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Die Einwohner unserer Gemeinde nutzen die Einrichtungen der Gemeinde. Für die Instandhaltung dieser Einrichtungen erhalten wir aus dem Gemeindefonds einen Betrag pro Einwohner. Nicht-Einwohner werden nicht auf die Zahlung aus dem Gemeindefonds angerechnet. Sie nutzen die Einrichtungen aber dennoch. Eine große Anzahl ausländischer Arbeitsmigranten lebt für kürzere oder längere Zeit in unserer Gemeinde. Der Stadtrat hat daher entschieden, dass sie die Touristensteuer zahlen müssen. Schließlich nutzen sie auch die Einrichtungen in der Gemeinde.