Umzug in die Niederlande
Allgemein
Ziehen Sie in die Niederlande um? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch, wenn Sie schon früher einmal in den Niederlanden gewohnt haben. Bitte vereinbaren Sie dafür zuerst einen Termin.
Wann anmelden?
Werden Sie in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.
Sie können sich anmelden, wenn Sie sich legal in den Niederlanden aufhalten. Dies wird als „rechtmäßiger Aufenthalt“ bezeichnet. Ihr Aufenthalt ist in folgenden Fällen rechtmäßig:
- Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz.
- Sie haben eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
- Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden abwarten.
So melden Sie sich beim Bürgerbüro an
Vereinbaren Sie zunächst einen Termin. Telefon:: +31 224 210 400
- Dann müssen Sie persönlich ins Rathaus kommen, um sich anzumelden. Sie müssen das innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden tun.
- Melden Sie sich mit Ihrer ständigen Wohnadresse an.
- Das Datum der Anmeldung in den Niederlanden und Ihres Einzugs an der Adresse in der Gemeinde ist der Tag, an dem Sie einen Termin im Rathaus haben. Denn das ist auch das Datum, an dem wir Ihre Identität festgestellt haben.
- Ist Ihr(e) Partner(in) mit Ihnen in die Niederlande gekommen? Dann muss Ihr(e) Partner(in) mit Ihnen zum Rathaus kommen.
- Sind Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen? Dann müssen sie mit Ihnen zum Rathaus kommen.
- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Sie benötigen diese Nummer für die Kommunikation mit den Behörden. Zum Beispiel, wenn Sie Leistungen beantragen wollen.
- Wir melden Sie so schnell wie möglich an. Das dauert maximal vier Wochen.
Halten Sie sich weniger als vier Monate in den Niederlanden auf? Dann müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Benötigen Sie dennoch eine Bürgerservicenummer (BSN)? Dann müssen Sie sich als Nicht-Einwohner im Melderegister (Basisregistratie Personen = BRP) anmelden. Das tun Sie mit Ihrer Anschrift im Ausland. Man nennt das eine Registrierung von Nicht-Einwohnern (registratie niet-ingezetenen = RNI).
Erforderliche Daten
Sie benötigen Folgendes:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Einen Reisepass oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht. Haben Sie mehrere Staatsangehörigkeiten? Dann benötigen Sie für jede Staatsangehörigkeit einen Reisepass oder ein anderes Dokument, aus dem dies hervorgeht.
- Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen. Zum Beispiel einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis für eine Immobilie.
- Ziehen Sie mit jemand zusammen oder leben Sie zusammen? Dann benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Haupt-Bewohners dieser Adresse.
- Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente, wenn sie nicht in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst sind, zunächst übersetzt werden müssen. Ihre Urkunden müssen eventuell auch legalisiert. Das ist je nach Staat unterschiedlich. Das müssen Sie erledigen, bevor Sie in die Niederlande kommen. Dokumente aus der Europäischen Union müssen nicht legalisiert werden.
- Kommen Sie von Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande? Dann benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung.
- Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein Nachweis, dass diese beantragt wurde, wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats oder von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz haben.
Weitere Informationen
Haben Sie keinen festen Wohnsitz? Dann fordern Sie zunächst eine Postanschrift bei uns an. Zum Beispiel, wenn Sie Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie bitte (0224) 210 400 an.