WOZ-Wert

Allgemein

Wir ermitteln jedes Jahr, wie viel Ihr Haus, Gewerbegrundstück oder unbebautes Grundstück wert ist. Diesen Verkehrswert bezeichnen wir als WOZ-Wert. Die Abkürzung WOZ (niederländisch: „waardering onroerende zaken“) bedeutet: Wertermittlung von Immobilien. Diese Bezeichnung stimmt mit dem deutschen Begriff Verkehrswert überein. Wir verwenden den WOZ-Wert, um auszurechnen, wie viel Grundsteuer Sie zahlen müssen. Mithilfe der WOZ-Werte berechnen wir außerdem die Zweitwohnungssteuer. Die Regierung und das Hoogheemraadschap Hollands Noorderkwartier verwenden den WOZ-Wert, um die Steuern zu berechnen, die Einwohner an sie zahlen müssen.

WOZ-Anordnung

Jedem Immobilienbesitzer senden wir am 1. Januar des Steuerjahres eine WOZ-Wertanordnung zu. Diese enthält den vom Gutachter der Gemeinde ermittelten Wert. Dies ist der Wert vom 1. Januar des Vorjahres. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich nach dem WOZ-Wert.

Auch Gebäudenutzer erhalten eine WOZ-Anordnung. Auch von Gebäuden, die nicht hauptsächlich Wohnzwecken dienen.

Sie möchten den WOZ-Wert Ihres Gebäudes mit dem anderer Gebäude vergleichen? Schauen Sie dann beim WOZ-Wertschalter.

Anwaltliches Erfolgshonorar

Es gibt Unternehmen, die anbieten, in Ihrem Namen kostenlos Widerspruch einzulegen. Wir raten Ihnen davon ab. Wird dem Widerspruch stattgegeben, werden diese Unternehmen die entstandenen Kosten bei uns geltend machen. 

In der Praxis bedeutet das Folgendes:
Angenommen, Sie erheben Einspruch, und der WOZ-Wert Ihres Hauses wird 10.000 € niedriger berechnet. Dann müssen Sie 12,76 € weniger Grundsteuer bezahlen. Die Kanzlei bekommt für ihre Arbeit aber 750,-- € auf ihr Konto gutgeschrieben. Die Gemeinde rechnet diese Kosten in den Tarifen für die Grundsteuer im Folgejahr ab.  

Widerspruch einlegen

Sind Sie mit dem Wert der WOZ-Anordnung nicht einverstanden? Dann gehen Sie zu Widerspruch gegen den WOZ-Wert.

Häufig gestellte Fragen zum WOZ-Wert

Frage und Antwort:

Sie können Ihr Bewertungsgutachten auf mijn.overheid.nl einsehen. Klicken Sie anschließend auf „Einloggen“. Der Rest erklärt sich von selbst. Das Bewertungsgutachten ist auf diesem Wege nur für Personen einsehbar, die den Veranlagungsbescheid in ihrem Namen erhalten haben. Der Veranlagungsbescheid ist das Schreiben, in dem steht, wie hoch der WOZ-Wert Ihres Hauses, Gewerbegrundstücks oder unbebauten Grundstücks ist.

Können Sie Ihr Bewertungsgutachten nicht über mijn.overheid.nl einsehen? Dann können Sie es über das Kontaktformular Steuern anfordern. Sie müssen dann allerdings in Ihrer E-Mail mitteilen, von welchem Gebäude oder Grundstück Sie das Bewertungsgutachten erhalten wollen. Außerdem müssen Sie die Veranlagungsnummer und Ihr Geburtsdatum angeben. Die Veranlagungsnummer finden Sie in dem Brief, den wir Ihnen zugesandt haben.

Wir verwenden den WOZ-Wert, um auszurechnen, wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen. Das Finanzamt verwendet den WOZ-Wert für die Einkommenssteuer. Dies wird auch Eigenheimpauschale genannt. Das Finanzamt verwendet den WOZ-Wert auch zur Berechnung der „Kapitalertragssteuer“ für Wohnungen, die „nicht als Hauptwohnsitz dienen“. Damit sind Zweitwohnungen gemeint. Der zuständige Wasserverband (hier: Hoogheemraadschap Hollands Noorderkwartier) verwendet den WOZ-Wert für die Berechnung der „Wassersystemabgabe gebaut“. Das ist die Abgabe, die Sie an den Wasserverband bezahlen.

Reichen Sie 2021 eine Steuererklärung für 2020 ein? Dann benötigen Sie den Wert des Jahres 2020. Dieser steht auf dem Veranlagungsbescheid, den wir im Februar 2020 verschickt haben. Der Veranlagungsbescheid ist das Schreiben, in dem steht, wie hoch der WOZ-Wert Ihres Hauses, Gewerbegrundstücks oder unbebauten Grundstücks ist. Der WOZ-Wert, der auf dem Veranlagungsbescheid steht, beruht auf dem Wertermittlungsstichtag 1. Januar 2019. Das Finanzamt benötigt diesen WOZ-Wert.

In dem entsprechenden Gesetz (Wet WOZ) ist geregelt, dass wir als Gemeinde den Wert auch für solche Wohnhäuser und Gewerbeobjekte ermitteln müssen, die noch nicht fertiggestellt sind oder bei der Gemeinde noch nicht als fertig gemeldet wurden. Wir ermitteln den WOZ-Wert nur für das, was am 1. Januar bereits fertiggestellt ist. In diesem WOZ-Wert ist auch ein Betrag für den Grundstückswert enthalten.

Sind Sie Eigentümer eines geerbten Hauses? Dann müssen Sie für die Erbschaftssteuer den WOZ-Wert verwenden, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem Sie das Haus zu Eigentum erworben haben. Sie können bei der Steuerbehörde auch beantragen, den WOZ-Wert des Folgejahres zu verwenden.

Ja, wir gehen von der tatsächlichen Situation am 1. Januar dieses Jahres aus.

Einige Kanzleien bieten an, kostenlos einen Widerspruch für Sie einzulegen. Wird Ihrem Widerspruch dann stattgegeben? Dann müssen wir eine Vergütung an die Kanzlei zahlen. Das steht so im Gesetz. Alle Vergütungen, die wir an diese Kanzleien zahlen, rechnen wir in den Grundsteuersatz (OZB) für das Folgejahr ein. Das bedeutet also, dass eigentlich alle Einwohner an dieser Vergütung mitbezahlen. Auch Sie!

Die Kanzleien erhalten von uns folgende Vergütung:

Vergütung für das Einreichen eines Widerspruchs€ 254,-
Vergütung für die Teilnahme an einer Anhörung€ 254,-
Vergütung für das Einreichen eines Wertgutachtens€ 242,-
Gesamtvergütung für die den Widerspruch bearbeitende Kanzlei€ 750,-

In der Praxis bedeutet das Folgendes:
Angenommen, Sie erheben Einspruch, und der WOZ-Wert Ihres Hauses wird 10.000 € niedriger berechnet. Dann müssen Sie 12,76 € weniger Grundsteuer bezahlen. Die Kanzlei bekommt für ihre Arbeit aber 750,-- € auf ihr Konto gutgeschrieben.

Sie können das auch selbst!

Die Kanzlei will dabei von Ihnen wissen, weshalb Sie den WOZ-Wert für zu hoch halten. Die Kanzlei gibt diese Informationen an uns weiter. Obwohl Sie das ganz einfach selbst tun könnten. Haben Sie Einwände gegen den WOZ-Wert? Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns vorbei. Wir wollen genau wie Sie, dass der WOZ-Wert korrekt ist. Wir haben keinerlei Interesse daran, den WOZ-Wert zu hoch festzulegen. Wir können den WOZ-Wert nach Ihrem Anruf oder Ihrem Besuch auch sehr schnell anpassen. Denn wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Haben wir bei der Ermittlung des WOZ-Wertes einen Fehler gemacht? Dann ändern wir diesen gerne entsprechend ab.

Haben Sie uns angerufen oder sind Sie vorbeigekommen, und wir haben den WOZ-Wert nicht abgeändert? Sie können innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Entscheidung Widerspruch bei uns einlegen. Sie müssen dazu kein Wertgutachten erstellen lassen bzw. bei uns einreichen. Senden Sie uns einfach ein Schreiben, in dem Sie darlegen, warum Sie Einwände gegen den WOZ-Wert haben. Haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie Einwände gegen den WOZ-Wert haben? Dann führt ein Sachverständiger der Gemeinde eine Neubewertung für Ihr Haus oder Ihr Gewerbegrundstück durch.